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Gmundener Protest scheitert

Entscheidung erster Instanz

Der Protest der Swans Gmunden gegen den Ausgang des Spiels gegen die Redwell
Gunners Oberwart vom 20. März 2016 wurde in erster Instanz abgewiesen. Das
Wettspiel wird entsprechend des Spielausgangs mit 66:77 für Redwell Gunners
Oberwart beglaubigt. Die Entscheidung wurde mit Verweis auf die offiziellen FIBARegeln
(Art. 9, Abs. 5) begründet. Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel eines
Einspruches innerhalb einer Frist von 24 Stunden zulässig.

Aus der Entscheidung:
Die Anwendung der Regelinterpretationen der FIBA wurde in diesem Fall auch durch die FIBA, Hr. Nakic, bestätigt.

Die im Protest angeführten Punkte Art. 12.2.1 und Art. 44.1.3 der offiziellen FIBA-Regeln sind in diesem Fall als nicht relevant anzusehen. Die Aufstellung der Spieler beim Sprungball war falsch, dies hat die Verwirrung im Spiel hervorgerufen. Die Punkte zum 2:0 für Oberwart wurden jedoch auf den richtigen Korb erzielt, damit liegt kein korrigierbarer Fehler vor. Die Schiedsrichter haben dies in ihrer Entscheidung berücksichtigt, die als korrekt anzusehen ist.

Redwell-Gunners Präsident Thomas Linzer: "Wir haben damit gerechnet, dass der Protest erfolglos bleibt. In Zukunft sollten aber alle Verantwortlichen dafür Sorge tragen, dass solche Irrtümer nicht mehr entstehen."